KERN ABJ 120-4NM Analysewaage mit Eichzulassung Klasse IKERN EG 620-3NM Karatwaage mit Eichzulassung Klasse 1
KERN ACJ 300-4M Analysewaage mit Eichzulassung Klasse 1
bis 1600 Carat (320g), Ablesung 0,0001g/ 0,1mg (0,0001ct), incl.Glas-Windschutz
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Verkaufspreis 1939,00 €
inkl. MwSt
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ACJ - NEU: Das Nachfolgemodell des Bestsellers ABJ 320-4NM unter den Analysenwaagen, mit hochwertigem Single-Cell Wägesystem Optional: Eichfähig nach Eichklasse M1 *
- Ablesegenauigkeit 0,1 mg / 0,001ct
- interne Justierautomatik (Temperaturgesteuert 2° und Zeitgesteuert alle 4 Std.)
- ct/gr per Tastendruck umschaltbare Wägeeinheiten (+ weitere Wägeinheiten)
- runde Wägeplatte (Durchmesser 91mm)
- großes LCD-Display, Ziffernhöhe 14mm und Piktogrammen für einfache Ablesbarkeit
- Glaswindschutz mit verschiebbaren Ober- und Seitenscheiben
- Dosierhilfe: Hoch-Stabilitätsmodus und andere Filtereinstellungen wählbar Komfortables Rezeptieren/Dokumentieren mit kombinierter Tara/Print-Funktion. Mischungsbestandteile der Rezeptur werden automatisch nummeriert und mit Nummer/Gewichtswert ausgedruckt
- Hohe mechanische Robustheit Hohe Eckenlast-Sicherheit
- Wägeprinzip: Single-Cell-Technologie - die Weiterentwicklung des Kraftkompensations-Prinzips für höchste Präzision.
- Waagen-Identifikationsnummer: 4-stellig, frei programmierbar, wird im Justierprotokoll ausgedruckt
- Stückzählung, GLP-Protokollierung, Prozentbestimmung möglich
- verfügt serienmäßig über eine RS-232 Datenschnittstelle sowie USB Schnittstelle
- Automatischer Daten-Output an den PC/Drucker nach jedem Stillstand der Waage möglich
- incl. Netzadapter 230V/50Hz
Optional:
- Dichtebestimmung von Flüssigkeiten und Feststoffen.
Dichte-Modul: (Best. Nr. YDB-A03)
- WiFi-Modul, (Best. Nr. YKI-03), Ethernet-Adapter (Best. Nr. YKI-01), Bluetooth-Adapter (Best. Nr. YKI-02).
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Eichung ab Werk (Best. Nr. 965-201)
*nachträgliche Ersteichung ist nicht möglich. Die Lieferzeit verlängert sich um bis zu 5 Tage.
Weiteres Zubehör auf Anfrage.
Hinweis: Bei eichpflichtigen Wägungen, die über einen PC ausgewertet und weiterverarbeitet werden, fordert der Gesetztgeber eine elektronische Archivierung über einen nicht-manipulierbaren Datenspeicher
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